Hafenreglement SMCGW / 2020

Grundsatz

Die clubeigene Hafenanlage dient der freundschaftlichen Begegnung unter den Clubmitgliedern, Angehörigen und Gästen zur Gestaltung von Freizeit und Erholung.

Bootsplatzmieter können nur Aktivmitglieder, Ehrenmitglieder oder Anwärter des SMCGW sein (nachfolgend „Aktive‟ genannt).

Zutritt zur Anlage haben grundsätzlich nur Aktive und deren Partner. Angehörige sowie Gäste müssen in Begleitung eines Aktiven sein. Die Aktiven sowie deren Angehörige und Gäste werden angehalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und allen Benützern den Aufenthalt auf der ganzen Anlage so angenehm wie möglich zu gestalten. Jeder Benutzer der Anlage ist verpflichtet alles zu unternehmen, damit Anlage und Boote nicht beschädigt werden. Jedes sich in der Anlage befindliche Boot muss über eine Haftpflichtversicherung sowie über eine kantonale Zulassung verfügen. Nicht eingelöste Boote sind aus der Anlage zu entfernen. Der dadurch unbelegte Liegeplatz steht dem Club zur Untervermietung zur Verfügung. 

Liegeplätze

  1. Sämtliche Boote müssen mit 4 Gummi-Ruckdämpfer der Marke FORSHEDA oder eines qualitativ gleichwertigen Produktes, sowie mit Chromstahlschäkeln belegt sein. Die Gewichtsangaben des Herstellers müssen mit dem Bootsgewicht übereinstimmen. Stahlschäkel, Kettenteile und Stahlfedern sind verboten. Das Boot muss so festgemacht sein, dass es mit Muskelkraft nicht an die Hafenanlage gezogen werden kann. Elektrokabel müssen UV-resistent sein. 
  2. Vermietete Liegeplätze dürfen nicht von anderen Bootsbesitzern beansprucht werden. 
  3. Nicht vermietete Liegeplätze dürfen kurzfristig von Aktiven, die ihr Boot nicht im Gäsi
    stationiert haben, wie folgt benützt werden:
       a. Übernachtung im Gäsi
       b. Besuch im Gäsi
       c. Teilnahme an Clubaktivitäten 
  4. Längerfristige Benützung von nicht vermieteten Plätzen ist nur in Absprache mit dem Hafenverwalter und mit entsprechender Entschädigung möglich. 
  5. Eigenmächtige Untervermietung sowie gegenseitige Abmachungen unter den Aktiven sind nicht gestattet.
  6. Fremde Personen sind von der Anlage weg zu weisen. Der Club lehnt bei Unfällen und / oder bei Diebstahl jede Haftung ab. 
  7. Das Tor zur Anlage ist stets zu schliessen. Schlüssel werden durch den Hafenverwalter, gegen Depot, abgegeben.
  8. Fischen und Baden sind in der ganzen Anlage verboten (Unfall- und Verletzungsgefahr). 
  9. Die Aktiven haben für den einwandfreien Zustand der Anlage zu sorgen. Schäden sind sofort dem Hafenmeister zu melden. Selbstverursachte Verschmutzungen sind unverzüglich zu beheben. 
  10. Blachen, Seile, Stützen, Kanister usw. müssen so deponiert werden, dass der Durchgang auf dem Hauptsteg mit einem kleinen Wagen gewährleistet ist. Dies gilt auch für das Auslegen von Elektrokabeln. Über länger als drei Tage sind die Blachen auf dem Boot oder nach Absprache mit dem Nachbarn auf dem Ausleger zu deponieren.
  11. Die Persenning ist so niedrig wie möglich zu halten. 
  12. Das Überwintern von Booten in der Anlage ist grundsätzlich gestattet. Die Belegung der Boote ist wintertauglich auszuführen und mindestens monatlich, oder den Witterungsverhältnissen entsprechend, mehr zu kontrollieren. Grosse Boote sind in einem Winkel von 45° gegen den Hauptsteg abzuspannen. Über vom Mieter nicht benutzte Plätze verfügt der Club. Elektrische Heizungen jeglicher Art sind nicht gestattet. 
  13. Die Nachtruhe ist von allen Benutzern zu beachten, sei es beim Übernachten im Hafen oder bei der Rückkehr in die Anlage.
  14. Die Aktiven verpflichten sich, einander gegenseitig zu helfen und Unregelmässigkeiten dem Hafenmeister zu melden.
  15. Das Höchstgewicht für Boote in der Anlage ist auf 6 Tonnen beschränkt. Als Grundlage bei Neuanschaffungen gelten die offiziellen Werftangaben. 
  16. Beiboote, Schlauchboote, Surfbretter usw. dürfen nicht in der Anlage aufbewahrt werden. Diese können, sofern Platz vorhanden ist, nach Absprache mit dem Hafenverwalter, auf dem Trockenplatz vor dem Hafen deponiert werden. 
  17. An der Anlage dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Es dürfen auch keine zusätzlichen Installationen (z.B. Gummikissen, Teppiche usw.) angebracht werden.
  18. Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreiniger sind nur an und auf der Mole gestattet.
  19. Die Fäkalienabsauganlage muss nach Gebrauchsanleitung benutzt werden. Sie wird zusammen mit den Wasserleitungen auf dem Steg und der Mole ab dem 15. November bis Ende März ausser Betrieb genommen. Einen Schlüssel zur Absauganlage wird gegen Unterschrift vom Hafenmeister oder Hafenverwalter abgegeben.  
  20. Platzarten:

     

    Max. Schiffsgrösse
    Länge und Breite ü.a.

    Mind.-Abstand
    zum Hauptsteg

    Trocken

    6.50 m x 2.00 m

     

    Klein 

    8.00 m x 1.90 m

    10 cm

    Mittel 

    9.00 m x 2.30 m

    10 cm

    Gross 

    10.00 m x 2.60 m

    10 cm

    Gross+

    10.50 m x 2.60 m

    10 cm

    Maxi

    10.00 m x 2.90 m

    10 cm

    Maxi+

    10.50 m x 3.00 m

    10 cm

Sonderregelung für die Plätze 34,35,68,99,100,101,129 

Jeder Mieter ist verpflichtet, eine Fotokopie des Bootsausweises der Hafenverwaltung unaufgefordert zuzustellen. Beim Kauf eines neuen Bootes hat dies ohne Aufforderung zu erfolgen.  

Vermietung / Warteliste

Grundsätzlich werden die Plätze nur an Aktive vermietet. Sollten jedoch freie Plätze vorhanden sein, die nicht vermietet werden können, ist eine Vermietung als Ferienplatz möglich.

Die Höhe der Mieten wird von der Hauptversammlung festgesetzt. Je nach Grösse des Platzes ist eine Kaution zu hinterlegen (auch für Untermieten). Diese wird vom Vorstand festgelegt. 

Die Mietverträge werden durch den Vorstand abgeschlossen. Die Platzzuteilung erfolgt dabei nach der Warteliste, welche jährlich per Ende Februar erstellt wird. Die Zuteilung auf die Warteliste erfolgt nach Anmeldedatum und Dauer der Clubzugehörigkeit als Aktiver. Jeder Mieter hat die Möglichkeit, seinen Platz bis Ende Januar des laufenden Jahres zur Untermiete freizugeben. Auch die zur Untermiete zur Verfügung stehenden Plätze werden gemäss Warteliste vergeben. Kann der Platz bis Ende Mai nicht untervermietet werden, wird dem Mieter die Platzmiete in Rechnung gestellt. 

Die Mietverträge sind unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr kündbar. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. 

Wird der Platz während fünf aufeinanderfolgenden Jahren nicht vom Mieter selbst belegt, geht der Platz zur Weitergabe an den Club zurück.  

Gästesteg

Der Gästesteg steht allen Mitgliedern des SMCGW, insbesondere den Clubmitgliedern, die ihr Boot nicht im Gäsi stationiert haben, sowie allen Wassersportlern auf dem Walensee zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass die Boote nicht längsseits festgemacht werden. Benutzung ab 2. Nacht ist nur nach Absprache mit dem Hafenverwalter und entsprechender Entschädigung möglich.  

Opti-Steg

Der Opti-Steg steht für Boote im Zusammenhang mit der Nachwuchsförderung zur Verfügung. Bei genügend Platz können nach Absprache einzelne Surfbretter etc. deponiert werden. 

Allgemeines

Den Anweisungen des Hafenmeisters sowie des Vorstandes ist Folge zu leisten. Diese werden teilweise auch im Anschlagkasten veröffentlicht. Bei Streitigkeiten entscheidet in erster Instanz der Vorstand, in zweiter Instanz 
endgültig die HV. 

Das Reglement wurde an der HV vom 24. März 2000 genehmigt und auf die HV 2016 mit Artikel 19 ergänzt. An der HV 2020 wurden Korrigenda genehmigt. Es ersetzt alle bisherigen Bestimmungen. 

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