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Die clubeigene Hafenanlage dient der freundschaftlichen Begegnung unter den Clubmitgliedern, Angehörigen und Gästen zur Gestaltung von Freizeit und Erholung.
Bootsplatzmieter können nur Aktivmitglieder, Ehrenmitglieder oder Anwärter des SMCGW sein (nachfolgend „Aktive‟ genannt).
Zutritt zur Anlage haben grundsätzlich nur Aktive und deren Partner. Angehörige sowie Gäste müssen in Begleitung eines Aktiven sein. Die Aktiven sowie deren Angehörige und Gäste werden angehalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und allen Benützern den Aufenthalt auf der ganzen Anlage so angenehm wie möglich zu gestalten. Jeder Benutzer der Anlage ist verpflichtet alles zu unternehmen, damit Anlage und Boote nicht beschädigt werden. Jedes sich in der Anlage befindliche Boot muss über eine Haftpflichtversicherung sowie über eine kantonale Zulassung verfügen. Nicht eingelöste Boote sind aus der Anlage zu entfernen. Der dadurch unbelegte Liegeplatz steht dem Club zur Untervermietung zur Verfügung.
Max. Schiffsgrösse Länge und Breite ü.a.
Mind.-Abstand zum Hauptsteg
Trocken
6.50 m x 2.00 m
Klein
8.00 m x 1.90 m
10 cm
Mittel
9.00 m x 2.30 m
Gross
10.00 m x 2.60 m
Gross+
10.50 m x 2.60 m
Maxi
10.00 m x 2.90 m
Maxi+
10.50 m x 3.00 m
Sonderregelung für die Plätze 34,35,68,99,100,101,129
Jeder Mieter ist verpflichtet, eine Fotokopie des Bootsausweises der Hafenverwaltung unaufgefordert zuzustellen. Beim Kauf eines neuen Bootes hat dies ohne Aufforderung zu erfolgen.
Grundsätzlich werden die Plätze nur an Aktive vermietet. Sollten jedoch freie Plätze vorhanden sein, die nicht vermietet werden können, ist eine Vermietung als Ferienplatz möglich.
Die Höhe der Mieten wird von der Hauptversammlung festgesetzt. Je nach Grösse des Platzes ist eine Kaution zu hinterlegen (auch für Untermieten). Diese wird vom Vorstand festgelegt.
Die Mietverträge werden durch den Vorstand abgeschlossen. Die Platzzuteilung erfolgt dabei nach der Warteliste, welche jährlich per Ende Februar erstellt wird. Die Zuteilung auf die Warteliste erfolgt nach Anmeldedatum und Dauer der Clubzugehörigkeit als Aktiver. Jeder Mieter hat die Möglichkeit, seinen Platz bis Ende Januar des laufenden Jahres zur Untermiete freizugeben. Auch die zur Untermiete zur Verfügung stehenden Plätze werden gemäss Warteliste vergeben. Kann der Platz bis Ende Mai nicht untervermietet werden, wird dem Mieter die Platzmiete in Rechnung gestellt.
Die Mietverträge sind unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr kündbar. Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
Wird der Platz während fünf aufeinanderfolgenden Jahren nicht vom Mieter selbst belegt, geht der Platz zur Weitergabe an den Club zurück.
Der Gästesteg steht allen Mitgliedern des SMCGW, insbesondere den Clubmitgliedern, die ihr Boot nicht im Gäsi stationiert haben, sowie allen Wassersportlern auf dem Walensee zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass die Boote nicht längsseits festgemacht werden. Benutzung ab 2. Nacht ist nur nach Absprache mit dem Hafenverwalter und entsprechender Entschädigung möglich.
Der Opti-Steg steht für Boote im Zusammenhang mit der Nachwuchsförderung zur Verfügung. Bei genügend Platz können nach Absprache einzelne Surfbretter etc. deponiert werden.
Den Anweisungen des Hafenmeisters sowie des Vorstandes ist Folge zu leisten. Diese werden teilweise auch im Anschlagkasten veröffentlicht. Bei Streitigkeiten entscheidet in erster Instanz der Vorstand, in zweiter Instanz endgültig die HV.
Das Reglement wurde an der HV vom 24. März 2000 genehmigt und auf die HV 2016 mit Artikel 19 ergänzt. An der HV 2020 wurden Korrigenda genehmigt. Es ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.